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   BGH, 23.10.1981 - I ZR 47/79   

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https://dejure.org/1981,19526
BGH, 23.10.1981 - I ZR 47/79 (https://dejure.org/1981,19526)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1981 - I ZR 47/79 (https://dejure.org/1981,19526)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - I ZR 47/79 (https://dejure.org/1981,19526)
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  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 35/73

    Möbelprogramm

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 47/79
    Das Berufungsgericht konnte ohne Rechtsverstoß davon ausgehen, daß auch die Möbel eines Möbelprogramms ungeachtet ihrer Einzelverkäuflichkeit dann einem gemeinsamen Urheberrechtsschutz unterliegen können, wenn sie vom Verkehr als Einheit aufgefaßt und verwendet werden (BGH GRUR 1975, 383, 385, 386 - Möbelprogramm - zum Geschmacksmusterrecht).

    Mit seiner Annahme, die eigenschöpferische Leistung der Klägerin komme hier durch die Anordnung und Kombination bekannter Gestaltungsformen zum Ausdruck, hat das Berufungsgericht daher die - im Geschmacksmusterrecht nach § 1 Abs. 2 GeschMG vorausgesetzte und dementsprechend in der auf das Geschmacksmusterrecht gestützten Möbelprogramm-Entscheidung (GRUR 1975, 383) erörterte - Neuheit der Kombination für die Frage der schöpferischen Eigentümlichkeit überbewertet.

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 47/79
    Das Berufungsgericht ist dabei zutreffend davon ausgegangen, daß die Nachahmung fremder Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart, an denen ein Sonderrechtsschutz urheberrechtlicher oder geschmacksmusterrechtlicher Art nicht oder nicht mehr besteht, grundsätzlich zulässig ist und nur ausnahmsweise wettbewerbswidrig sein kann, und zwar insbesondere (und im vorliegenden Falle mangels anderer in Betracht kommender Umstände allein) dann, wenn durch sie eine Täuschung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft des Erzeugnisses verursacht wird, die durch mögliche und zumutbare Maßnahmen des Nachahmers vermieden werden konnte (vgl. BGHZ 44, 288, 295, 296 Apfelmadonna = GRUR 1966, 503, 506 - r.Sp.; BGH GRUR 1981, 517, 519 - r.Sp. - Rollhocker -).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 47/79
    Das Berufungsgericht ist dabei zutreffend davon ausgegangen, daß die Nachahmung fremder Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart, an denen ein Sonderrechtsschutz urheberrechtlicher oder geschmacksmusterrechtlicher Art nicht oder nicht mehr besteht, grundsätzlich zulässig ist und nur ausnahmsweise wettbewerbswidrig sein kann, und zwar insbesondere (und im vorliegenden Falle mangels anderer in Betracht kommender Umstände allein) dann, wenn durch sie eine Täuschung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft des Erzeugnisses verursacht wird, die durch mögliche und zumutbare Maßnahmen des Nachahmers vermieden werden konnte (vgl. BGHZ 44, 288, 295, 296 Apfelmadonna = GRUR 1966, 503, 506 - r.Sp.; BGH GRUR 1981, 517, 519 - r.Sp. - Rollhocker -).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 62/79

    Urheberrecht - Büromöbel - Wettbewerbswidrigkeit - Nachbau

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 47/79
    Auch der Sachverständige L. habe in dem parallelen Verfahren (das Gegenstand des Revisionsurteils vom 23. Oktober 1981 - I ZR 62/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt, war) die Kunstqualität bejaht und mit der adäquaten und innovatorischen schöpferischen Gestaltung begründet, die in den Möbelstücken und ihren Kombinationen zum Ausdruck komme.
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 47/79
    Das Berufungsgericht hat weiter auch nicht genügend beachtet, daß es auf die Neuheit der Gestaltung urheberrechtlich grundsätzlich nicht ankommt - außer in dem Sinne, daß einer objektiv vorbekannten Gestaltung keine schöpferische Eigentümlichkeit zugebilligt werden kann (BGH GRUR 1962, 144, 145 - Buntstreifensatin I -).
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